Vorsicht – bissiger (Polizei-) Hund

Menschen müssen sich an Regeln halten, dafür gibt es Gesetze. Aber gilt das auch für Tiere? Bei Tieren handelt es sich rein rechtlich um Sachen. Für Sachen gelten keine Regeln. Also auch keine Gesetze. 

Man stelle sich nun folgenden Sachverhalt vor: Ein schöner Park, in dem sich ein paar junge Leute des Nachts zum Zeitvertreib verabredeten. Kurz zuvor ereignete sich ein Raubüberfall. Die Polizei fahndete nach dem Täter und fuhr zu dem Park. Als die jungen Leute das Polizeiauto sahen, rannten sie weg. Der Grund? Nicht bekannt. Das wiederum kam der den Täter des Raubüberfalls suchenden Polizei verdächtig vor. Niemand flüchtet grundlos beim herannahen eines Polizeiautos. Also entschloss sie sich zur Festnahme der flüchtenden Personen unter zur Hilfenahme ihren Diensthundes. Der Vierbeiner sprang aus dem Fahrzeug, wurde von der Leine gelassen und lief den Flüchtenden hinterher. Er holte sie ein, sprang den später Geschädigten an und warf ihn auf den Boden. Um die Überraschung für diesen komplett zu machen, fügte ihm der Hund zahlreiche Bissverletzungen zu. Wie sich zuletzt herausstellte, handelte es sich bei dem Geschädigten und den Flüchtenden nicht um die Täter des Raubüberfalls, sondern lediglich um ein paar junge Leute, die sich im Park zum Zeitvertreib verabredeten. Die ganze Geschichte wurde nun für den Dienstherrn der Polizisten teuer. Denn für die erlittenen Bissverletzungen verlangte der Geschädigte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Den billigte das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Juni 2015, Aktenzeichen 9 U 23/14) zu, und zwar in Höhe von 2.500,00 €. Leidtragender war jedoch nicht der bissige Polizeihund, sondern die polizeilichen Hundeführer bzw. deren Dienstherr, welchen das OLG zumindest eine fahrlässige Amtspflichtverletzung vorwarf. Denn auch in Festnahmesituationen müssen Polizeihunde so beherrscht und kontrolliert werden, dass ein willkürliches Beißen ausgeschlossen ist. 

Nein, auch Polizeihunde dürfen nicht alles und müssen sich, an Regeln halten.

 

Cornelia Katzy

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