Professurberufung
Dr. iur. Andreas Scheulen von der Evangelischen Hochschule Nürnberg zum Professor berufen.
Das Insichgeschäft – ein Problem für Betreuer
Das Problem des Insichgeschäfts taucht im Betreuungsrecht immer wieder auf und ist vielen Betreuern nicht bekannt, führt in der Praxis aber regelmäßig zu erheblichen Problemen.
Vorsicht – bissiger (Polizei-) Hund
Menschen müssen sich an Regeln halten, dafür gibt es Gesetze. Aber gilt das auch für Tiere? Bei Tieren handelt es sich rein rechtlich um Sachen. Für Sachen gelten keine Regeln. Also auch keine Gesetze.
Die rechtswirksame Zustellung in Betreuungsangelegenheiten
Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, § 1902 BGB. Damit ist ihm generell die Rechtsmacht eingeräumt, den Betroffenen außergerichtlich zu vertreten und zwar nicht lediglich in Angelegenheiten unter Privatleuten, sondern auch gegenüber öffentlichen Behörden (Bienwald, BtPrax 2003, 71). Regelmäßig werden dem Betreuer die Aufgabenkreise „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ und „Vertretung gegenüber Sozialleistungsträgern“ übertragen. Zustellungen in verwaltungs- und sozialrechtlichen Verfahren sind dann an ihn zu richten.
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Die ARGE hat die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten in voller Höhe zu bezahlen
Die ARGE hat Schülern und Schülerinnen, die Arbeitslosengeld II beziehen, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, die sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen halten, vollständig zu bezahlen. Die von den Städten, Landkreisen und Gemeinden vorgenommenen Begrenzungen auf einen angemessenen Höchstbetrag, in Nürnberg 350,00 €, sind rechtswidrig und unwirksam.
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Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren beruflichen Lebensweg künftig getrennt voneinander gehen wollen, erfolgt dies meist durch Ausspruch einer Kündigung. Obwohl es andere Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, stellt die Kündigung das klassische Beendigungsmittel dar.
Wer ist zur Abgabe der Eidesstattlichen Offenbarungsversicherung über das Vermögen des Betreuten oder Vorsorgevollmachtgebers verpflichtet?
In Betreuungsverfahren stellt sich für Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte und Gerichtsvollzieher regelmäßig die Frage, wer die Eidesstattliche Versicherung abzugeben hat, der Betreuer, der Bevollmächtigte oder der Schuldner.